1. Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich;
sie sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge
über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden
und künftigen Geschäftsverbindungen. Entgegenstehende
oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-und
Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Bestellen vorbehaltlos vornehmen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge
kommen erst mit und nach Maßgabe des Inhalts unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Vertragswaren
oder sonstige Erbringung der vereinbarten Leistung zustande. In
den beiden letzteren Fällen wird die schriftliche Auftragsbestätigung
durch die Rechnung ersetzt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ausschließlich für
Verpackung für Lieferung ab Lager teclog und zuzüglich
der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlicher, Höhe. Die
angegebenen Preise entsprechen der derzeitigen Kostensituation.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern
wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialsteigerungen
oder geänderten Zuliefererpreisen eintreten. Diese werden wir
dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Versandart reisen alle Sendungen
auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf
den Besteller über. indem wir den Liefergegenstand an die zur
Versendung bestimmten Person oder Spediteur übergeben haben.
Das gleiche gilt, wenn der Liefergegenstand zwecks Versendung unseren
Firmensitz verlassen hat. Sofern der Besteller es wünscht,
werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken:
die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
5. Lieferzeiten und Verzug
Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich,
soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die
Lieferzeit beginnt mit der Erteilung unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Für höhere Gewalt und sonstige - von uns nicht
zu vertretende - außergewöhnliche Umstände, wie
insbesondere fehlende Selbstbelieferung. Arbeitskämpfe oder
hoheitliche Maßnahmen befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen.
vollständig von der Leistungs-/ Lieferungspflicht. Geraten
wir in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis
zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Alle anderen Ansprüche
wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. es sei denn, die
Lieferverzögerung unter Einschluß der Nichterfüllung
wäre durch unser grobes Verschulden verursacht worden. Teillieferungen
sind zulässig.
Der Besteller hat den Liefergegenstand zu den vereinbarten Terminen
abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden
Schaden. einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälliger, Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug
gerät.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu leisten, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Zahlung hat grundsätzlich
bar oder bargeldlos durch Überweisung auf unser Geschäftskonto
zu erfolgen. Wechsel und Scheck werden nur nach besonderer Vereinbarung
und nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser
Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen
zu Laster, des Bestellers. Ist der Besteller mit Zahlung in Verzug,
so sind wir berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen. Die Zinsen sind ebenfalls sofort fällig. Die Geltendmachung
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen in erheblichem
Umfang nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder einen Scheck
oder Wechsel nicht einlöst, oder wenn uns eine wesentliche
Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Bestellers bekannt wird. die unseren Zahlungsanspruch gefährden
könnte, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und
ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden
Lieferungen auszuüben. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt.
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche
steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten ist unsere
Haftung dem Grund nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
und der Höhe nach auf Ersatz des typischen. vorhersehbaren
Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist. gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen, Etwaige Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben
unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt. die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch
ins liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung
der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers
abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
haftet der Besteller für der uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt)
unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen. solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt. nicht in Zählungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der
Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. alle
-um Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten,) die Abtretung
mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen, d.h. wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, ais der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20
% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
uns.
9. Beanstandungen
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich
nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte
Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel
müssen uns unverzüglich nach Lieferung, spätestens
jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Vertragswaren
schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Auftreten schriftlich mitzuteilen.
Im Falle von Mängeln sind die Liefergegenstände in dem
Zustand zu belassen, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden. einen Mangel so hat er auf Verlangen des Verkäufers
den Liefergegenstand dem Verkäufer unverzüglich zur Mängelüberprüfung
zur Verfügung zu stellen. Der Käufer hat die dem Verkäufer
entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, daß
kein Mangel vorhanden ist. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur
unverzüglichen Mängelanzeige sind Gewährleistungsansprüche
gegenüber uns ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte bestehen grundsätzlich
nur in dem Umfang. in dem sie auch uns gegenüber unseren Lieferanten
zustehen. Wir treten schon jetzt diese Rechte an den Besteller ab.
Ansprüche gegen uns selbst bestehen nur nach vorheriger gerichtlicher
Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche gegen unsere Lieferanten.
Subsidiär haften wir selbst allerdings kann der Besteller nur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
Sollte die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlagen,
so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach
seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mangelfolgeschäden
- soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
resultieren - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen
Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der
Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes
für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office
of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist
für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis
zum Endverbraucher verantwortlich.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die entsprechende Bestimmung
wird unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch
die gesetzliche Regelung ersetzt.
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